Gisela Steinberger

HEILMASSEURIN

RÜCKVERGÜTUNG

Hier werden Ihnen die einzelnen Schritte erklärt, die Sie gehen müssen, um eine Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse zu bekommen.

1. Zuweisung

Ihr Arzt stellt Ihnen eine Zuweisung zur Heilmassage aus.

2. Bewilligung

Die Zuweisung muss von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Wenn Sie möchten, kümmeren wir uns gerne beim Ersttermin für Sie darum

3. Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für die Behandlung

4. Kostenerstattung

Nach erfolgreicher Therapie ist dann die Honorarnote selbst zu bezahlen. Anschließend reichen Sie die Honorarnote, die Zahlungsbestätigung und die Zuweisung (inklusive Bewilligung) bei Ihrer Krankenkasse ein. Den Differenzbetrag können Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung verrechnen.

MassageSVSBVAOGK
Massage (15-20min) € 5.31 € 2 € 8.80
Massage (45min) € 5.31 € 2 € 8.80
Lymphdrainage (50min) € 15.47 € 8 € 14
Moor (20min) € 5.75 € 2 € 2